Urteil des Bundesgerichts 6B_1044/2019 vom 17. Februar 2020 E. 2.4.1). Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil wegen massiver häuslicher Gewalt im Zeitraum von 2014 bis 2019 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Neben den qualifizierten einfachen Körperverletzungen, den Nötigungen, der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, den Drohungen, Beschimpfungen und dem versuchten Entzug Minderjähriger erfolgte insbesondere ein Schuldspruch wegen Gefährdung des Lebens zum Nachteil seiner Tochter D.__