Vielmehr stellte er sich als Opfer einer Intrige seiner Ex-Frau dar, berief sich in Bezug auf seine Erziehungsmethoden wenig glaubhaft auf kulturelle Unterschiede und bewies mit seinen Aussagen sowie den Nachrichten an seine Tochter D.________ eine ausgeprägte Uneinsichtigkeit. Der Beschuldigte setzte sich bewusst über die schweizerische Rechtsordnung hinweg. Sein fehlender Respekt gegenüber der hiesigen Rechtsordnung zeigt sich insbesondere auch in den Anweisungen an seine Kinder, gegenüber der Polizei und Behörden zu lügen und Gespräche aufzunehmen.