1818 Z. 11). Weiter verfügt der Beschuldigte in S.________ über diverse familiäre Bekanntschaften (pag. 1816 Z. 11: Tante, Cousins). Er reist jährlich zwei bis drei Mal nach S.________, wo er auch seinem Hobby nachgeht (pag. 1816 Z. 24 ff. und pag. 2197 Z. 15 ff.). Insgesamt entsteht der Eindruck, dass der Beschuldigte sowohl sozial als auch kulturell nach wie vor stark in seinem Herkunftsstaat verwurzelt ist. In Kombination mit seinen beruflichen Möglichkeiten dürfte es ihm zweifellos gelingen, sich wieder in S.________ niederzulassen. 35.3.5 Persönlichkeitsentwicklung