1817 Z. 41). Sie befindet sich damit keineswegs in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Beschuldigten. Sollte sie sich zu einem Verbleib in der Schweiz entscheiden, ist – die Erfüllung der ausländerrechtlichen Voraussetzung vorbehalten – zu erwarten, dass sie sich in der Schweiz selbständig eine Existenz aufbauen und für die minderjährige T.________ sorgen kann. Diese Erwägungen halten auch ohne Einvernahme der betroffenen T.________ stand: