2197 Z. 36 ff.). An anderer Stelle räumte er ein, dass Q.________ die Scheidung wolle, der Entscheid sei jedoch noch nicht definitiv (pag. 2198 Z. 4 ff., pag. 2199 Z. 18 ff. und pag. 2209 Z. 40 f.). T.________ schlafe ein paar Mal in der Woche bei ihm und ein paar Mal bei ihrer Mutter (pag. 2199 Z. 6 f. und pag. 2209 Z. 31 f.). Ob der definitive Trennungsentscheid, wie vom Beschuldigten dargestellt, tatsächlich noch aussteht, ist aus Sicht der Kammer mit Blick auf die neuen Wohnverhältnisse mehr als fraglich, nachdem Q.___