5. Mai 2023 E. 6.3.3 mit Hinweisen). 35.2 Verurteilung zu einer Strafe wegen einem Vergehen oder Verbrechen Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung, Nötigung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, Drohungen sowie versuchter Entziehung von Minderjährigen, mithin wegen zahlreicher Vergehen, die nach dem 1. Oktober 2016 begangen wurden und vom Deliktskatalog von Art. 66a StGB nicht erfasst sind, mit einer Strafe belegt. Es kann in der Folge grundsätzlich eine Landesverweisung nach Art. 66abis StGB ausgesprochen werden.