Die weiteren Delikte, welche mit Freiheitsstrafe bestraft werden, werden wie folgt asperiert: Die Strafen für die einfachen Körperverletzungen und Nötigungen, die in Bezug auf die häusliche Gewalt durch den Beschuldigten die Erfolgsdelikte darstellen, werden mit zwei Dritteln asperiert, ausmachend insgesamt 26 Monate. Die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht hingegen wird aufgrund des teilweise engen Zusammenhangs mit den einfachen Körperverletzungen und den Nötigungen mit einem tieferen Asperationsfaktor von ½, ausmachend 15 Monate, asperiert.