_ zurückzukehren. Bei einem vollendeten Delikt wäre die Rechtsgutsverletzung damit nicht Wesentlich über die reine Erfüllung des Tatbestands hinaus gegangen. Verschuldenserhöhend ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte ein wohl überlegtes Vorgehen wählte und durchaus geschickt vorging, in dem er L.________, der offenbar damals viel Zeit mit «gamen» verbrachte, mit einer Nintendo Switch zu ködern versuchte und die ganze Familie mitnahm, die L.________ gerne hatte. Der Beschuldigte zeigte damit einiges an krimineller Energie.