verunmöglicht hat. Entsprechend schwer wogen die gleich mehrfachen Dro- 72 hungen. Dem Verschulden erscheint eine Freiheitsstrafe von zwei Monaten angemessen. Der zweite Vorfall, bei dem der Beschuldigte der Strafklägerin drohte, sie werde «dafür», dass sie aus seiner Sicht die Kinder weggenommen habe, bezahlen, wiegt vergleichsweise weniger schwer. Eine Freiheitsstrafe von einem Monat ist dem Verschulden angemessen.