Gerade aus seinen Aussagen betreffend die Strafklägerin geht seine Geringschätzung ihr gegenüber immer noch hervor. Es wird deutlich, dass er sich selber im Familiengefüge als durch die Strafklägerin benachteiligt erachtet und dieser die Schuld daran gibt, dass seine Kinder nicht mehr bei ihm wohnen wollen. Gerade in Bezug auf Delikte im Zusammenhang mit der Wohnsituation der Kinder kann dem Beschuldigten deshalb keine positive Legalprognose ausgestellt werden.