Die Delinquenz des Beschuldigten zum Nachteil seiner Familie zog sich über mehrere Jahre hin. Er entwickelte im Strafverfahren weder Einsicht noch Reue und zeigte mit seinen jüngsten Nachrichten an D.________, dass er noch immer nicht vor Beeinflussungsversuchen zurückschreckt und das Strafverfahren bei ihm keinen bleibenden Eindruck hinterlassen hat. Gerade aus seinen Aussagen betreffend die Strafklägerin geht seine Geringschätzung ihr gegenüber immer noch hervor.