Dies lässt sich bereits durch die Nachrichten von D.________ widerlegen, die schrieb «Allah wird sagen ‹Kinder schlagen, ausnützen und beleidigen ist harram und das wir kinder das richtige gemacht haben das wir unser Leben weiter leben können und einen anständigen leben haben›» (pag. 1851 ff.). Auch Q.________ gab an, es sei «bei ihnen» aus kulturellen und religiösen Gründen verboten, Kinder zu schlagen (pag. 89 Z. 70 f.). Das Tatverschulden wird insgesamt als schwer beurteilt. Mit Blick auf den Strafrahmen von bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe ist dem hohen Verschulden eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten angemessen. Dies entspricht einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten pro Kind.