__ 2016 Q.________ heiratete, welche als Stiefmutter in das Familiengefüge eintrat – ein Zusammenhang seines Verhaltens mit der Zeit als Alleinerziehender ist somit offenbar nicht gegeben. Schliesslich argumentiert der Beschuldigte damit, sein Erziehungsstil sei in seinem Kulturkreis üblich und akzeptiert, seine Kinder würden diese Art von Erziehung verstehen (pag. 204 Z. 244 ff. und pag. 876). Dies lässt sich bereits durch die Nachrichten von D.________ widerlegen, die schrieb «Allah wird sagen ‹Kinder schlagen, ausnützen und beleidigen ist harram und das wir kinder das richtige gemacht haben das wir unser Leben weiter leben können und einen anständigen leben haben›» (pag.