Bei den vorliegend beurteilten Delikten handelte es sich jedoch nicht um vereinzelte Vorfälle, sondern um ein systematisches Klima der Angst, Einschüchterung und Gewalt. Der Umstand, dass sich der Beschuldigte bisweilen bei seinen Kindern entschuldigte und sie gleichzeitig anwies, ihre Erlebnisse gegenüber der Polizei und Behörden zu verschweigen, zeigt denn auch, dass ihm grundsätzlich bewusst war, dass er damit Grenzen überschritt. Schliesslich endete das Verhalten des Beschuldigten auch nicht, als er am .________ 2016 Q.__