Insbesondere führt der Umstand, dass der Beschuldigte nach der Trennung von der Strafklägerin alleine für die fünf Kinder sorgen musste, weder unter dem Titel des Beweggrundes noch der Vermeidbarkeit zu einer Reduktion des Tatverschuldens. Nach Ansicht des Beschuldigten ist er der «beste Vater von H.________», weil er die Kinder nach dem