R.________(Gebäck) und zum Lügen gegenüber Polizei und Behörden. I.________ und L.________ lebten aufgrund des Verhaltens ihres Vaters bis zu ihrer «Flucht» zur Mutter, J.________ bis zu ihrer Volljährigkeit und D.________ und K.________ während dem gesamten angeklagten Zeitraum in einem von Angst, Unberechenbarkeit und Gewalt geprägten Zuhause. Die allgegenwärtige Angst wurde insbesondere von I.______