Hingegen ist von Bedeutung, dass der Beschuldigte mit den körperlichen Misshandlungen nicht nur die physische Integrität seiner Kinder verletzte, sondern durch die andauernde physische Gewalt auch deren körperliche und seelische Entwicklung gefährdete. Zu gewichten sind zudem das laute Anschreien, die Beleidigungen und verbalen Erniedrigungen sowie das stundenlange Ignorieren von I.________ als Bestrafung auf kleinstes Fehlverhalten, das Entfremden und Isolieren der Kinder von der Mutter, das Drohen mit Schlägen und Kinderheim, das Miterleben der Gewalt gegenüber den anderen Geschwistern sowie der Zwang zum Verkauf der