und K.________ damit, dass sie ins Kinderheim geschickt würden, wenn sie gegenüber den Behörden bei den Einvernahmen vom Mai 2019 über die erfolgten Gewaltanwendungen berichten würden. Auch für die Beurteilung dieses Tatverschuldens werden die Überlegungen zu Ziff. 5.1 der geänderten Anklageschrift als Ausgangpunkt übernommen.