Damit zwang der Beschuldigte D.________, etwas zu unterlassen und beeinträchtigte damit ihre Freiheit, gemäss ihrem eigenen Willen zu handeln. Auch wenn die Freiheit, sich uneingeschränkt mit Gleichaltrigen austauschen zu können für Kinder und Teenager wichtig ist, ist die Rechtsgutsverletzung mit Blick auf andere, ebenfalls vom Tatbestand erfasste Freiheitsbeschränkungen als vergleichsweise leicht zu beurteilen.