65 ten andere Möglichkeiten zur Verfügung gestanden wären, um seine Tochter zu erziehen – seine Tat wäre somit vermeidbar gewesen. 26.2.3 Fazit Mit Blick auf die genannten verschuldenserhöhenden Faktoren bewegt sich das Verschulden nur noch knapp in einem leichten Bereich. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe ist eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten dem Verschulden angemessen.