26.2.2 Subjektive Tatschwere Der Beschuldigte handelte direktvorsätzlich, was im Rahmen der Strafzumessung neutral bewertet wird. Verschuldenserhöhend wirkt sich jedoch der Beweggrund des Beschuldigten aus, der seine Tochter bestrafen wollte und damit seine Machtposition ausnutzte und demonstrierte. Es liegt auf der Hand, dass dem Beschuldig-