Ähnliches gilt für die einfachen Körperverletzungen zum Nachteil von I.________, D.________ und L.________: Diese Schuldsprüche gehen zurück auf die jahrelange, regelmässige Gewaltanwendung durch den Beschuldigten, die es verunmöglicht, die einzelnen Vorfälle vereinzelt zu benennen, anzuklagen und zu verurteilen (vgl. Ziff. II.7 oben). Entsprechend lassen sich die Schuldsprüche nicht sinnvoll in eine Zeit vor und nach der Gesetzesrevision aufteilen.