Mit seinen Handlungen hat der Beschuldigte die Schwelle zum Versuch überschritten. Er kaufte die als «Köder» verwendete Nintendo Switch, er begab sich in Begleitung der bei ihm lebenden Familienmitglieder nach G.________, rief L.________ zu ihnen zum Auto und verbrachte in der Folge rund eine halbe Stunde damit, im und um das Auto mit L.________ zu sprechen und ihn davon zu überzeugen, mit ihnen nach H.________ zurückzukehren. Er unternahm in anderen Worten alles, um seinen Plan in Tat umzusetzen. Dass es ihm nicht gelang, L.________ mitzunehmen, lag nicht daran, dass er sein Unterfangen vorzeitig abgebrochen hätte.