am 20. April 2019 nicht geändert. Entsprechend wurde die versuchte Begehung des Tatbestands angeklagt. Der Beschuldigte begab sich am 20. April 2019 in Begleitung seiner Ehefrau, Töchter und Stieftochter nach G.________ an den Wohnort der Strafklägerin. Dabei beabsichtigte er, L.________ mit einem Geschenk (Nintendo Switch) dazu zu bringen, freiwillig mit ihm nach H.________ zurückzukehren und wieder dort zu wohnen. Er wollte den Aufenthaltsort von L.________ demnach dauerhaft verändern. Er informierte die Strafklägerin weder über den Besuch noch über sein Ansinnen, L.___