AKS liegen allesamt über der Schwelle zur Tätlichkeit. Die Schläge mit den Gegenständen (Gurt, Kabel, Kochlöffel, Finken, Besen) führten zu etlichen Verletzungen (u.a. Blut, Streifen und Flecken am Körper, Beulen, blaues Auge). Gleiches gilt für die Schläge mit der Hand, die Fusstritte und das (Herunter-)Stossen. Die Schwelle einer vorübergehenden harmlosen Störung des Wohlbefindens wird durch die vorliegenden Übergriffe überstiegen, zumal die Verletzungen Kindern zugefügt wurden, welche gemeinhin fragiler sind als erwachsene Personen. Bei sämtlichen Anklagepunkten gemäss Ziff.