18. Qualifizierte einfache Körperverletzung (Ziff. I.4 der geänderten Anklageschrift) 18.1 Tatbestand Für den Tatbestand der qualifizierten einfachen Körperverletzung wird auf das bereits Gesagte verwiesen (siehe Ziff. 16.1 oben). 18.2 Subsumtion Für die Subsumtion des festgestellten Sachverhalts kann zunächst die Vorinstanz zitiert werden (pag. 1967, S. 55 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Vorwürfe gemäss Ziff. 4 AKS liegen allesamt über der Schwelle zur Tätlichkeit.