eine akute und grosse Gefahr von erheblichen, lebensgefährlichen oder gar tödlichen Verletzungen. Es ist allgemein bekannt, dass Gewalteinwirkungen auf den Hals mit Unterbrechen der Luftzufuhr schwer zu kontrollieren und geeignet sind, schwere Schädigungen im Gehirn durch mangelnde Sauerstoffzufuhr oder gar den Tod herbeizuführen. Dieses Wissen kann auch beim Beschuldigten vorausgesetzt werden: Ihm war bewusst, dass bei einer unkontrollierten Druckausübung mit dem Fuss auf den Hals von D.________ eine akute Gefahr bestand, dass sie tödlich verletzt werden könnte. Er hat damit in Bezug auf die Schaffung einer Lebensgefahr vorsätzlich gehandelt.