16.1 oben). 17.2 Subsumtion Der Beschuldigte stand mit dem Fuss auf den Hals der am Boden liegenden D.________, wodurch diese kurzzeitig keine Luft mehr bekam. Daraufhin löste er den Druck mit dem Fuss wieder. D.________ erlitt dadurch blaue und rote Flecken am Hals, die sie mit einem Rollkragenpullover versteckte. Die Handlung des Beschuldigten lösten bei ihr weder Bewusstlosigkeit noch Urinabgang aus. Da sie kei-