Von unbedeutenden Überschreitungen des Züchtigungsrechts kann bei dieser grossen Anzahl und zum Teil hoher Intensität an körperlichen Übergriffen nicht die Rede sein. Darüber hinaus diskreditierte der Beschuldigte die Mutter gegenüber den Kindern, womit er bewirkte, dass die Kinder sich von der Mutter abwendeten. Weiter missbrauchte er die Kinder für eigene Zwecke, indem er sie R.________ (Gebäck) verkaufen liess, den Gewinn für sich selber einstrich und sie anhielt, wiederholt gegenüber der Polizei zu lügen. Dem zuhanden der Schulleitung verfassten Bericht einer Lehrerin vom 31.01.2013 (pag. 604 f., vgl. Ziff.