Es besteht vorliegend eine Vielzahl von einzelnen Vorfällen über einen langen Zeitraum von rund fünf Jahren, die zusammengefasst ohne weiteres auf eine Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung schliessen lassen. Die Gefährdungen des Lebens, qualifizierten einfachen Körperverletzungen, Nötigungen (vgl. dazu unten ab Ziff. 2), Drohungen und Beschimpfungen wirkten sich in der Dauer und Intensität derart negativ auf die Kinder aus, dass klarerweise von einer Gefährdung der körperlichen und seelischen Entwicklung auszugehen ist.