54 15.2 Subsumtion Die Subsumtion unter den Tatbestand der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht ergibt sich ohne weiteres aus dem festgestellten Sachverhalt. Es kann deshalb zunächst die zutreffende Erwägung der Vorinstanz zitiert werden (pag. 1960, S. 48 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; Anmerkungen in eckigen Klammern): Der Beschuldigte gehörte bei sämtlichen Kindern als Vater bzw. Stiefvater zum möglichen Täterkreis von Art. 219 StGB. J.________, I.________, K.________, D.________ und L._____