von einer freiwilligen Rückkehr zu überzeugen und nicht, ihn gegen seinen Willen mitzunehmen. Die Obhutsberechtigung der Strafklägerin ergibt sich aus der superprovisorischen Verfügung vom 3. April 2019 (pag. 57). Im Ergebnis ist der angeklagte Sachverhalt erstellt, wonach der Beschuldigte ohne Wissen der obhutsberechtigten Strafklägerin nach G.________ fuhr, L.________ im Garten der Strafklägerin antraf und mithilfe eines Geschenks (Nintendo Switch) dazu brachte, in sein Fahrzeug einzusteigen, um ihn ohne Einverständnis und Wissen der Strafklägerin mitzunehmen und ihn ihr zu entziehen. IV. Rechtliche Würdigung