: L.________ verliess die Haushaltung des Beschuldigten erst Anfang April 2019 und hatte seinen Vater am 20. April 2019 somit maximal zwei bis drei Wochen nicht mehr gesehen. Die Nintendo Switch erscheint aus Sicht des Beschuldigten als ein wenig sinnvolles Geschenk, beklagte er doch mehrfach, L.________ sei bei seiner Mutter spielsüchtig geworden (pag. 187 Z. 58 und pag. 229 Z. 279 f.). Der Kauf einer Nintendo Switch macht daher nur dann Sinn, wenn es sich dabei um den von D.________ geschilderten Köder handelte (pag. 2190 Z. 45: «Er hat den Nintendo extra gekauft im Sinn, ‹dafür kommt er›»).