53 zurückzukommen (pag. 127, Zeitindex 15:48, und pag. 2190 Z. 44 f.). Ihre Darstellung stimmt überein mit den ebenfalls glaubhaften Aussagen der Strafklägerin, wonach sie den Beschuldigten aufgefordert habe, ihr ihren Sohn zurückzugeben, worauf dieser erwidert habe, das werde sie bereuen, L.________ wolle zu ihm und sie sei nicht fähig. L.________ habe den Beschuldigten daraufhin nach der Nintendo Switch gefragt. Dieser habe ihm geantwortet, dass er die erst erhalte, wenn er zu ihm nach Hause komme (pag.