180 Z. 167 ff.). 14.8 Vorwurf gemäss Ziff. I.8. der geänderten Anklageschrift (versuchtes Entziehen von Minderjährigen) Die Begegnung von L.________ mit dem Beschuldigten am 20. April 2019 in G.________ ist grundsätzlich nicht bestritten: Der Beschuldigte gab selber an, in Begleitung von D.________, K.________, T.________, J.________ und Q.________ nach G.________ gefahren zu sein, um L.________ zu sehen. Dieser habe ca. 20-35 Minuten bei ihnen in und um das Auto resp. im Auto auf seinem Schoss verbracht mit «Spässeln» und Reden. Er habe L.________ sogar ein Geschenk gekauft. Sie hätten die Begegnung gefilmt.