mit einem grossen Gewehr in der Hand beim Jagen zu sehen. Aufgrund des Alters von L.________, der auf dem Foto mindestens fünf Jahre alt sein muss, lässt sich der Tatzeitraum auf die Zeit von 2016 bis 18. Mai 2019 eingrenzen. Erstellt ist weiter, dass der Beschuldigte D.________ und K.________ damit drohte, sie aus dem Haus zu werfen, wenn sie nach dem Weggang von I.________ Ende März 2019 weiterhin mit diesem Kontakt pflegten. Dieser Tatzeitraum lässt sich aufgrund des Umzugs von I.________ auf die Zeit vom 21. März 2019 bis 18. Mai 2019 eingrenzen.