Er erlitt ein geschwollenes Auge, eine rote linke Wange und eine leichte Schürfung. Weiter stiess der Beschuldigte L.________s Kopf einmal gegen die WC-Schüssel, so dass er blutete, stiess ihn einmal die Treppe hinunter und trat einmal mit dem Fuss auf seinen Bauch. Hinsichtlich Tatzeitpunkt ist auch bei L.________ zu berücksichtigen, dass dieser den Haushalt des Beschuldigten bereits Anfang April 2019 und somit vor dem in der geänderten Anklageschrift festgehaltenen Tatende verlassen hat. 14.6 Vorwurf gemäss Ziff. I.5 der geänderten Anklageschrift (Nötigung) Auch die Vorwürfe gemäss Ziff.