Weiter ist erstellt, dass der Beschuldigte L.________ seit ca. dessen 6. Lebensjahr mehrfach mit Gegenständen, namentlich Gurt, Kabel, Finken oder Kochlöffel, auf die Beine oder Arme schlug, was zu Beulen am Kopf und Oberkörper sowie zu Streifen am Rücken und Bauch und zu blauen Flecken am ganzen Körper führte. Am 30. September 2016 schlug er L.________ ins Gesicht, sodass die ausgerückte Patrouille eine leichte Rötung und einige Kratzer in seinem Gesicht feststellen konnte. Am 29. November 2018 schlug er L.________ erneut ins Gesicht. Er erlitt ein geschwollenes Auge, eine rote linke Wange und eine leichte Schürfung.