Die anwesenden Familienmitglieder gaben auf Geheiss des Beschuldigten gegenüber der Polizei an, es sei nichts geschehen. Aus Angst vor drohenden Repressionen durch den Beschuldigten weigerte sich die Anzeigeerstatterin, weitere Aussagen zu machen oder sich namentlich bekannt zu geben (pag. 14). In Bezug auf I.________ ist erstellt, dass ihn der Beschuldigte seit ca. seinem 9. Lebensjahr mehrfach mit Gegenständen, namentlich Gurt, Kabel, Finken, Kochlöffel oder Besen, schlug, was bei ihm Beulen an Kopf und Oberkörper, Streifen an Rücken und Bauch, blaue Flecken am ganzen Körper sowie einmal ein blaues Auge zur Folge hatte.