Es ist demnach erstellt, dass der Beschuldigte J.________ mehrfach mit Gegenständen, namentlich einem Gurt und Besen, schlug. Dabei ist insbesondere der Vorfall auf der Terrasse am 4. Februar 2019 hervorzuheben, bei der der Beschuldigte sie mit einem Stock resp. Besenstiel schlug und sie daraufhin am Kopf blutete. Dieser Vorfall wurde von einer Nachbarin beobachtet, welche die Polizei avisierte. Die anwesenden Familienmitglieder gaben auf Geheiss des Beschuldigten gegenüber der Polizei an, es sei nichts geschehen.