In der Gesamtschau erwecken diese Inkonsistenzen wesentliche Zweifel daran, ob I.________ in den beiden Einvernahmen vom gleichen Vorfall sprach und ob sich die Episode mit dem Würgen tatsächlich wie in der Anklageschrift umschrieben im Zusammenhang mit dem nicht abgeschlossenen Auto abspielte und eine Ohnmacht auslöste. Es kann gestützt auf seine Aussage nicht zweifelsfrei erstellt werden, wann, wo, in welchem Zusammenhang und mit welcher Intensität er vom Beschuldigten gewürgt wurde. In der Konsequenz kann der Sachverhalt gemäss Ziff.