Sodann erwähnte er in der zweiten Einvernahme, seine Schwestern hätten den Vorfall beobachtet. Keine seiner Schwestern – wobei vor allem D.________ ins Gewicht fällt – schilderte jedoch einen solchen Vorfall. In der Gesamtschau erwecken diese Inkonsistenzen wesentliche Zweifel daran, ob I.________ in den beiden Einvernahmen vom gleichen Vorfall sprach und ob sich die Episode mit dem Würgen tatsächlich wie in der Anklageschrift umschrieben im Zusammenhang mit dem nicht abgeschlossenen Auto abspielte und eine Ohnmacht auslöste.