Es ist allgemein bekannt, dass das Gewalteinwirkungen auf den Hals mit Unterbrechen der Luftzufuhr schwer zu kontrollieren und geeignet sind, schwere Schädigungen im Gehirn durch mangelnde Sauerstoffzufuhr oder gar den Tod herbeizuführen. Dieses Wissen kann auch beim Beschuldigten vorausgesetzt werden. Indessen weist seine Reaktion, den Druck zu lockern, damit D.________ nach Luft schnappen konnte, darauf hin, dass er eine Verwirklichung der Todesgefahr nicht wollte. 14.4 Vorwurf gemäss Ziff. I.3 der geänderten Anklageschrift (Gefährdung des Lebens, evtl. versuchte schwere Körperverletzung)