Auf Frage, wie oft dies vorgekommen sei, antwortete sie: Sie habe es noch einmal, als es «wirklich mega schlimm» gewesen sei, ein bisschen in Erinnerung. Es sei halt nicht nur auf den Hals stehen gewesen, sie habe öfters auch sonst Würgereiz gehabt. Aber das auf den Hals stehen sei das Schlimmste. Das habe sie ein- oder zweimal in Erinnerung (pag. 2186 Z. 38 ff.). Diese Schilderungen werden grundsätzlich als glaubhaft erachtet. Dabei stehen insbesondere der Detailreichtum, das Unterstreichen mit Gestik, die Ausgefallenheit der beschriebenen Handlung sowie die spätere Bestätigung ihrer Aussagen im Vordergrund.