_. I.________ und L.________ haben den Haushalt des Beschuldigten vor dem in der Anklageschrift aufgeführten Enddatum (18. Mai 2019) verlassen und wurden der Obhut ihrer Mutter unterstellt. D.________ und K.________ lebten über den 18. Mai 2019 hinaus beim Beschuldigten, weshalb für sie das in der Anklageschrift festgehaltene Datum als Endzeitpunkt gilt. 14.2 Vorwurf gemäss Ziff. I.2.1 der geänderten Anklageschrift (Versuchte schwere Körperverletzung) Gestützt auf die glaubhaften Aussagen von D.________ ist erstellt, dass der Beschuldigte sie mehrfach geschlagen hat und dabei auch ihren Kopf traf.