daher nicht eine naheliegende Ansprechperson war. Die Hürde, ausgerechnet bei ihr Zuflucht zu suchen, muss für D.________ nach all den Jahren gross gewesen sein. Die Darstellung des Beschuldigten, wonach die Strafklägerin eine psychisch instabile Person sei, die sich durch falsche Beschuldigungen am Beschuldigten rächen wolle, weil ihm bei der Scheidung die alleinige Obhut über die Kinder übertragen worden sei, erscheint der Kammer vor diesem Hintergrund nicht überzeugend. Es trifft zwar zu, dass das Obergericht des Kantons P.________ beim Entscheid betreffend vorsorgliche Massnahmen für die Dauer des Abänderungsverfahrens [Anm. der Kammer: betreffend Obhut von L.___