die Obhut] über die Kinder zu erhalten: Wenn die Strafklägerin tatsächlich geplant hätte, die Kinder zu sich zu holen, hätte I.________ kaum Hals über Kopf ohne Gepäck und ohne Handy nach einem Streit mit seinem Vater den Zug genommen, um unangekündigt bei seiner Mutter aufzutauchen. Ebenfalls hätte D.________ nicht umständlich mit einer Freundin via Instagram mit ihrem Bruder Kontakt aufnehmen müssen, um zu ihrer Mutter zu gelangen. Insbesondere bei D.________ kommt hinzu, dass diese in den Jahren vor ihrer «Flucht» kaum Kontakt mit ihrer Mutter hatte und nach seinem Umzug auch keinen Kontakt zu ihrem Bruder pflegte.