Im Rechenschaftsbericht vom 2. Februar 2018 wurde, wie bereits erwähnt, erneut von Schwierigkeiten bei der Ausübung des Besuchsrechts der Mädchen geschrieben. Die Beiständin führte dazu aus, es sei schwer abzuschätzen inwiefern der Vater die Kinder aktiv dazu anhalte, den Kontakt abzubrechen, auch wenn davon auszugehen sei, dass er keine aktiven Bemühungen vornehme, um den Kontakt zur Kindesmutter aufrecht zu halten, vor den Kindern nicht positiv über die Mutter spreche und keine Notwendigkeit sehe, dass alle Kinder regelmässig Kontakt zu Mutter hätten. Es wurde ausserdem erneut erwähnt, die Beziehung zwischen den Eltern sei sehr konflikthaft und sie würden sich gegenseitig beschul-