43 rigkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung des Besuchsrechts bei der Strafklägerin berichtet. Die Verhältnisse beim Vater wurden positiv beurteilt. Zwischen den Kindseltern würden grosse Konflikte bestehen. Beide würden äussern, der jeweils andere Elternteil würde die Kinder für seine Zwecke manipulieren (pag. 325 ff.). Im Rechenschaftsbericht vom 2. Februar 2018 wurde, wie bereits erwähnt, erneut von Schwierigkeiten bei der Ausübung des Besuchsrechts der Mädchen geschrieben.