___ eine leichte Beule an der Schläfe festgestellt. Die ausgerückte Patrouille habe mit Mühe eine ganz leichte Rötung sowie einige Kratzer festgestellt, die jedoch aufgrund der schwachen Ausprägung fotografisch nicht hätten festgehalten werden können. Aus Sicht der P.________ Polizei hätten sich keine Sofortmassnahmen aufgedrängt (pag. 41). Auch wenn die Polizei damals weder Handlungsbedarf noch ausgeprägte Spuren von Gewalt bei L.________ ausmachen konnte, ist dennoch hervorzuheben, dass eine leichte Rötung sowie einige Kratzer festgestellt wurden. Auch dieser Zwischenfall fügt sich stimmig ein in die Schilderungen von I.________, D.________ und L.________.